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Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB93)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-KOLLISIONSKASKO-
VERSICHERUNG (KKB1993)
Es gelten auch die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeugin-
sasse
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA856-12)
FAHRZEUG-KASKO - Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten
zum Einsatz und während des Einsatzes - KA856-12
1. Versichert sind Motorfahrzeuge, die im Eigentum von aktiven Feuerwehrm
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA1856.13)
FAHRZEUG-KASKO - Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr
für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes - KA1856.13
1. Versichert sind Motorfahrzeuge, die im Eigentum von aktiven Feuerwehr
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.21)
FEUER - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch
Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.21
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
FEUER - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch
Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis