Suche
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (WG-GaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse -, Betriebseinr., Waren/Vorräte (WG-IaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-02.1)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden Ab-
wasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Betriebseinrichtung, Waren/Vorräte (IG-IaN-02.1)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder