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getroffen haben - hier die Beschwerdestelle. Beschwerden Bedingungen Finden Sie hier das Ihrem Vertrag zugrunde liegende Bedingungswerk. Bedingungen Schadenprävention/Verhalten im Schadenfall Alle Informationen
Knochenbruch (UN1065.19)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder
Infektionsklausel (UN1058.16)
UNFALL - Infektionsklausel - UN1058.16
In Ergänzung des Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung gilt als Unfall auch eine in Ausübung der versicherten
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.12)
sind.
Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang über das Versicherungs-
grundstück hinaus bei Probefahrten und auf der Auslieferungsfahrt sowie am Transportmittel
zum Zwecke der
DH-Ausschnittsdeckung AV Landwirtschaft (DHAL-03.1)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine