Suche
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
4. Flugzeugabstur z; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen,
deren Teile oder Ladung.
Artikel 3 - Sachschaden
1. Als Sachschaden gelten Schäden an einer dem versicherten [...] Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.9.1. bis 3.9.5.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer [...] brechung erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2015.1)
wert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das
sind die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht
(exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (ohne [...] Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit gemäß Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. [...] ng, abzüglich der Vergütung für einen
allfälligen Minderwert, zurückzugeben.
5.3. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereignen.
6. Zahlung der Entschädigung
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2015)
wert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das
sind die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht
(exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (ohne [...] Sicherheitsvorschriften werden weitere
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles, für deren Verletzung ausdrücklich
Leistungsfreiheit gemäß Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. [...] ng, abzüglich der Vergütung für einen
allfälligen Minderwert, zurückzugeben.
5.3. Sachen, deren Zurücknahme nicht zumutbar ist, sind dem Versicherer zu übereignen.
6. Zahlung der Entschädigung
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2016 (VBLLAB2016)
FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in soc.
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder
Bekämpfung der Einsatz des Katastrophenschutzes nötig ist.
durch die vorsätzliche Ausführung [...] Informationen nur elektronisch erhalten, so kann er jederzeit – jeweils einmalig
kostenfrei – auch deren Ausfolgung auf Papier oder in einer anderen von ihm gewünschten und
vom Versicherer allgemein zur
Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH354) Lehrer, Erzieher oder Aufsichtspersonen (AH354)
n vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt für
o sämtliche Lehrer, Erzieher oder Aufsichtspersonen;
o folgende namentlich angeführte Personen:
Hinweis:
Zutreffendes ist