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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG AUVB 1995 (AUVB95)
1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder darüber, in wel-
chem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner
AUVB95E (AUVB95E)
1. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über Art und Umfang der Unfallfolgen oder darüber, in wel-
chem Umfang die eingetretene Beeinträchtigung auf den Versicherungsfall zurückzuführen ist, ferner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024) (AGB2024)
22. Beschwerdestelle
Die Oberösterreichische Versicherung AG besitzt eine Beschwerdestelle, an wel-
che sich der Versicherungsnehmer – unbeschadet seines Rechts, den Rechtsweg
zu beschreiten – bei
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
1. Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem privaten Risikobereich entspringt und aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten.
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
1. Versicherungsfall ist ein Schadenereignis, das dem privaten Risikobereich entspringt und aus wel-
chem dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen erwachsen oder erwachsen könnten.