Suche
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO06)
sse:
(Besondere Vereinbarung i.S. von Art. 4 Abs. 5 ABS; Art. 12 Pkt. 7 AHVB/EHVB; Art. 12 Pkt. 6
ARB)
9.1. Für Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:
Für Verträge, die der Versicherungsnehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO05)
sse:
(Besondere Vereinbarung i.S. von Art. 4 Abs. 5 ABS; Art. 12 Pkt. 7 AHVB/EHVB; Art. 12
Pkt. 6 ARB)
9.1. Für Verbraucher gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz gilt:
Für Verträge, die der Versicherungsnehmer
SI3 (SI3)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG SI3
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR INDUSTRIELLE
UND GEWERBLICHE ANLAGEN
Es sind die gesetzlichen,
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
FEUER-BU - Zusatzbedingungen für die Feuer-Betriebsunterbrechungs-
Versicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben -
BU3003.12
Inhaltsverzeichnis
1. Versicherte und nicht versi
Allgemeine Sicherheitsvorschriften für industrielle unf gewerbliche Anlagen SI95 (SI95)
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR
INDUSTRIELLE UND GEWERBLICHE ANLAGEN (SI95)
Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Wenn diese nichts Stren-
geres fes