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Unfallinvalidität mit Freizeitschutz ab 20 % Invalidität (U851) (U851)
dauernde Invalidität wird erst ab einem Invaliditätsgrad von 20% erbracht.
Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann
wird für den 50% über
Safe-4-U Paketleistungen (SAFE4U-98)
(ABS95), im folgenden kurz ABS
- Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95), im folgenden kurz AUVB
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95), im folgenden kurz
Safe-4-U Paketleistungen (S4U-98)
(ABS95), im folgenden kurz ABS
- Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB95), im folgenden kurz AUVB
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95), im folgenden kurz
U847-99 (U847-99)
BEDINGUNG 847-99
Dauernde Unfallinvalidität mit einfachem Freizeitschutz
Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann
wird für den 50% übersteigenden
Unfallinvalidität mit Freizeitschutz (U850) (U850)
BEDINGUNG U850
Dauernde Unfallinvalidität mit einfachem Freizeitschutz
Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann
wird für den 50% über