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Reisekaskoversicherung (KA1007.18)
sich der
Versicherungsschutz auf die in folgenden Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Diebstahl, Raub oder unbefugter
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, gewerblicher Fuhrpark, Fahrzeuge als Handelsware (F836.1)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz
Kraftfahrzeuge zum Zeitwert mit Erstrisiko-Neuwertvereinbarung (F834) (F834)
Schmorschäden (das sind Schäden, die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz
Euro-Teilkasko (KA1131.23)
Versicherungsschutz auf die in folgenden
Gruppen zusammengefassten Schadenfälle:
Schadengruppe 1
1.1.1 Brand oder Explosion sowie Kurzschlüsse und das Verschmoren von Kabeln.
1.1.2 Verlust von im versperrten
ZuHaus Superschutz (ZHS-02)
gelten nicht
mitversichert.
3.4.8 Kaminbrand
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch Kamin-
brand bis zur Höhe der vereinbarten und in der [...] unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
2.2. SUBSIDIARITÄT
Aus den im Rahmen der [...] g beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
3.2.4. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten