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Außergewöhnliche Naturereignisse - , Betriebseinr., Waren/Vorräte (IG-IaN-02)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (GaN-2010)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse (GaN-06)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder [...] Gebäuden in den Kanal führenden
Abwasserleitungen anzubringen und diese regelmäßig zu warten und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Artikel 6 - Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-2010)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (HaN-06)
versicherten Sachen einwirkende, außergewöhnliche
Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu
bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt weder