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DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-03.1)
erung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2002)
Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder ihm verpfändet wurden.
1.2. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur soweit nicht aus einem anderen
Versicherungsvertrag Entschädigung [...] jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des Versi-
cherers erfolgt sind.
2.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung [...] nehmer.
3.3. Bei Gebäudeschäden ist dem Versicherer auf Verlangen ein beglaubigter Grundbuchsauszug nach dem
Stand vom Tag des Schadenereignisses vorzulegen. Die Kosten dafür trägt der
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.20)
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen - KA1140.20
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich
Auflösungswert bei Leasingfahrzeugen (KA1020.13)
AKKB auch eine allfällige
Differenz zu einem darüber hinausgehenden Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
des Leasingvertrages infolge des Totalschadens oder des Diebstahls ergibt, nach Maßgabe
Elektrogeräte - Pauschalversicherung Versicherte Sachen (CS1101.12)
Tastatur, Maus,
Drucker, Scanner, All-in-one Geräte, freiliegende Verkabelung/Vernetzung)
- Nur aufgrund besonderer Vereinbarung gelten mitversichert:
Notebooks/Netbooks/Laptops samt Tasche und Netzgeräte