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Versicherung nach dem monatlichen Höchstwert (L20) (L20)
Höchstversicherungssumme als gemeldeter Höchstwert.
Am Jahresschluß erfolgt die Prämienabrechnung aufgrund des Durchschnittes der monatlichen Höchstwer-
te. Dem Versicherer muß, wenn der Durchschnitt unter
Top Company des Jahres 2025
nen und Mitarbeiter der Oberösterreichischen sind offensichtlich mit dem Unternehmen zufrieden. Aufgrund ihrer Bewertungen auf der Arbeitgeber-Plattform Kununu, wurde die Oberösterreichische heuer nicht
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH2001.2)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
- 5 -
5
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Allgemeine Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH2001.1)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Waschgeräte und Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
- 5 -
5
Gartenmöbel [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied
Haushaltversicherung (ABH2001)
zum Wohnungsinhalt gehören.
3.3. NICHT VERSICHERT sind:
Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Wasser aus
Witterungsniederschlägen [...] Heizmaterial
sowie sonstiger Boden- und Kellerkram.
- 5 -
5
4. Im Freien am Grundstück des Versicherungsortes sind nur folgende Sachen versichert:
Gartenmöbel, Gartengeräte [...]
Artikel 6
Versicherungswert
1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätzlich der Neuwert.
Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wied