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Grundstückseinfriedung (Fe1120.14)
der
Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Artikel 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB, oder
- verursacht durch fremde Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige [...] für Aufräum-,Abbruch- , Feuerlösch- und Entsorgungsarbeiten
im Sinne des Art. 3 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB - sowie der notwendigen
Renaturierungsarbeiten bis zur Höhe der vereinbarten
Grundstückseinfriedungen (St1120.14)
gemäß Artikel 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AStB
sind einschließlich Nebenkosten für Aufräum-,Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im
Sinne des Art. 3 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (ZHSt17)
HAGEL
1. Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen [...] auf der Polizze angeführte Selbstbehalt von der Entschädigungsleistung
abgezogen. Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die in der Polizze a
Single&Kind-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U828.2) (U828.2)
hutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Hauptversicherten sowie für die Kinder geboten.
Durch diese V [...] angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Die Prämienberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des im Antrag angegebenen Berufes des Hauptver-
sicherten.
Eine verminderte Versicherbarkeit der Kinder bleibt
Single&Kind-Unfallversicherung Standard (U829.2) (U829.2)
hutz wird im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB99)
und der vertraglichen Zusatzvereinbarungen für den Hauptversicherten sowie für die Kinder geboten.
Durch diese V [...] angemessenen Begräbniskosten ersetzt.
Die Prämienberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des im Antrag angegebenen Berufes des Hauptver-
sicherten.
Eine verminderte Versicherbarkeit der Kinder bleibt