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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (F182)
Behördliche Auflagen - Mehrkosten
1. Als Mehrkosten gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher
Auflagen nach einem Schadenereignis über die
Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft
er wurde bereits im Juni 2023 verlängert, die Zusammenarbeit mit ihr wurde neuerlich bestätigt. Aufgrund der nunmehrigen Größe des Unternehmens und der Komplexität mancher Produkte wird der Vorstand auf
Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft
er wurde bereits im Juni 2023 verlängert, die Zusammenarbeit mit ihr wurde neuerlich bestätigt. Aufgrund der nunmehrigen Größe des Unternehmens und der Komplexität mancher Produkte wird der Vorstand auf
Umweltsanierungskostenversicherung (AH466) (AH466)
Anspruch genommen wird und
- ob der Anspruch auf öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Grundlage geltend gemacht
wird.
5.2. Nicht versichert sind Kosten für Sanierungsverpflichtungen [...] per Gesetz, Verordnung oder Bescheid erlaubten Eingriff in die natürliche
Ressource (etwa aufgrund wasser-, naturschutz-, jagd- oder fischereirechtlicher
Bestimmungen) im Rahmen dieser Erlaubnis [...] Kläranlagen und Abfallbehandlungsanlagen,
10.1.5 auf die Veränderung der Lagerstätte des Grundwassers oder seines Fließverhaltens
10.1.6 auf die Übertragung von Krankheiten auf geschützte Arten.
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Elektro-Anlagen und -Geräten (ABE80-95) (ABE80-95)
Zoll
und Montage (ohne Preisnachlaß wie Einkaufsrabatt, Mengenrabatt u. dgl.).
(2) Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Neuwerte der versicherten Sachen.
Art. 4 Versicherungsort [...] Abfuhr sowie für allfälligen
Zoll. Der Wert des Altmaterials wird angerechnet.
Nur auf Grund besonderer Vereinbarung ersetzt der Versicherer Bergungskosten und Mehrkosten für
Luftfracht [...] vom Schadentag an für den Rest der laufenden
Versicherungsperiode um die der Entschädigung zugrundegelegten Reparaturkosten (im Falle einer Un-
terversicherung nur verhältnismäßig), es sei denn, daß