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Verwahrung von beweglichen Sachen (AH314) (AH314)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH314
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
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UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U952.11
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1. Die in der Versicherungspolizze angegebenen tarifmäßigen Versicherungssumme