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Versicherung von Batterien und Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.15)
Akkus von Elektrofahrzeugen - KA1140.15
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) bei El [...] Versicherungsnehmers, so liegt Versicherung
für fremde Rechnung vor.
In Erweiterung des Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
- St131
1. Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
gelten Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen [...] Selbstbehalt, maximal jedoch die in der Polizze ausgewiesene
Erstrisikosumme entschädigt.
Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Gebäude oder Risikoorte zusammengefasst,
steht die in der Polizze ausgewiesene
Markisen, Rollläden, Außenjalousien (H705)
Versicherung Entschädigung
erlangt werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass aus einem solchen Vertrag aus einem vom
Versicherungsnehmer zu vertretenden Umstand kein Versicherungsschutz gegeben ist.
Nicht [...] maximal jedoch die in der Polizze ausgewiesene Erstrisikosumme entschädigt.
2.3. Sind im Versicherungsvertrag mehrere versicherte Risikoorte zusammengefasst, steht die in
der Polizze ausgewiesene Ers
Besondere Bedingungen für die Maschinen-Gewerbe-Pauschal-Versicherung (MGP02) (MGP02)
und Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss unter EUR 200,- liegt,
- Maschinen, Anlagen oder Geräte, deren Neuwert je Gerät bei Vertragsabschluss EUR 900.000.-
übersteigt,
-
Kombinierter Rechtsschutz für Im Recht Gewerbe (RS230) (RS230)
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in der jeweils zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses geltenden Fassung in folgendem Umfang geleistet:
1. Für den versicherten Betrieb:
1.1. [...] werden, nicht auf sie zugelassen oder nicht von ihnen geleast sind.
Darüberhinaus gilt folgender Vertragsinhalt:
Der Versicherungsschutz umfaßt auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich