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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-96) (LPKF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
a) Strandung
Eine Standung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund fest-
gerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt [...] von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder in der Luft.
§ 2 Gesetzliche Grundlagen
Auf Transporte, die entweder zur Gänze zur See oder teils zur See kombiniert mit Transporten [...] gebührt gleichwohl die Prämie, es sei denn, daß er bei Schließung des Vertrages vom Nichtigkeits-
grund Kenntnis hatte.
(6) Wird die Versicherung nur für einen Teil des Versicherungswertes genommen
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
a) Strandung
Eine Standung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf Grund fest-
gerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zusammenstößt [...] von Beförderungen zur See, zu Lande, auf Binnengewässern oder
in der Luft.
§ 2 Gesetzliche Grundlagen
Auf Transporte, die entweder zur Gänze zur See oder teils zur See kombiniert mit Transporten [...] gebührt gleichwohl die Prämie, es sei denn, daß er bei Schließung des Vertrages vom Nichtigkeits-
grund Kenntnis hatte.
(6) Wird die Versicherung nur für einen Teil des Versicherungswertes genommen
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.19)
Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion