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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2006) (KSSAP2006)
in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte, Lebensgefährte bzw. eingetragene Partner als auch deren minderjährige Kinder (auch
Enkel-, Adoptiv-, Pflege oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] h zu behandeln.
Geltungsbereich: Österreich
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die
DaHeim-Komfortschutz (DHK-98)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-98
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine B
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen zwischen den nationalen
Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten [...] Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) Fassung 2009.1 (AEVB2009.1)
Geräte,
Röntgengeräte,
Geräte der Ton- und Bildtechnik,
Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte
Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller [...] ngswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das sind die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und
Montage (ohne [...] t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungs-
nehmers gehört (Verbraucherverträge)
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2009) (AEVB2009)
Geräte,
Röntgengeräte,
Geräte der Ton- und Bildtechnik,
Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine betriebsbedingte
Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller [...] ngswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, das sind die
Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Kosten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und
Montage (ohne [...] t weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungs-
nehmers gehört (Verbraucherverträge)