Suche
Allgemeine Bedingungen zur Versicherung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien (AEE2024)
die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
werden kann.
3.3. Der Versicherer ist berechtigt, die Zahlung aufzuschieben,
3.3.1. wenn Zweifel über die Berechtigung des Versicherungsnehmers zum [...] Sachen gleicher Art, Güte und
Leistung.
1.3. bei völliger Zerstörung einer versicherten Sache nach dem 15. Jahr ab Betriebsbereitschaft
der Anlage (Artikel 3 Pkt. 1.2.) nach dem Wert, den sie einschließlich [...] Sache am Schadentag
erreichen oder übersteigen.
1.5. Der Wert des Altmaterials wird angerechnet.
1.6. In Abänderung von Punkt 1.3. wird auch nach dem 15. Jahr ab Betriebsbereitschaft der
Anlage der Neuwert
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Sachversicherung (AECB2014)
Genveränderungen.
1.7.3. Gegen unbenannte Gefahren nicht versicherte Sachen:
1.7.3.1. Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen;
1.7.3.2. Pflanzen und Tiere;
1.7.3.3. Straßen, Wege [...] Verluste;
1.7.2.3. an im Freien oder in offenen Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen
1.7.2.3.1. durch Witterungs- oder sonstige Umwelteinflüsse oder Umweltstörungen;
1.7.2.3.2. durch Diebstahl; [...] 1.7.3.4. Schwimmende Anlagen (Off-shore-Anlagen) und darauf befindliche Sachen;
1.7.3.5. Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Wertpapiere, Gegenstände von historischem oder
künstlerischem Wert;
1.7.3.6.
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Rentenversicherung - 2023 (VBFRENT2023)
Antrag spätestens 15 Tage vor dem ursprünglich
vereinbarten Rentenzahlungsbeginn bei uns einlangen (späterer Rentenzahlungsbeginn).
Bei einer Verkürzung muss Ihr Antrag spätestens 15 Tage vor dem neuen [...] Ablauf von 15 Jahren ausbezahlt wird.
Haben Sie und die versicherten Personen im Zeitpunkt des Abschlusses des
Versicherungsvertrages jeweils das 50. Lebensjahr vollendet, dann gelten anstatt der 15 Jahre [...] n nach § 5c ist
unzulässig.
(3) Bei Vereinbarung der elektronischen Kommunikation kann der Versicherer
Versicherungsbedingungen, Versicherungsscheine nach Maßgabe des § 3 Abs. 1, Erklärungen
und andere
Allgemeine und ergänzende allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB2005.12)
ribünen und -anlagen;
3.1.2 Bob- und Rodelbahnen, Sprungschanzen, Schipisten und Loipen.
3.2. Haltung oder Verwendung von
3.2.1 Tieren;
3.2.2 Wasserfahrzeugen.
3.3. Durchführung von Landes-, Bundes- [...] AHVB findet sinngemäß Anwendung.
3.2. Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht abweichend von Art 3, wenn die schädigenden Folgen der Umwelt-
- 3 -
3
störung in Österreich [...] zpflicht der in B 16.3.1 und 16.3.2
EHVB mitversicherten Personen.
3. Nur bei besonderer Vereinbarung besteht Versicherungsschutz für Schadenersatzverpflichtungen
3.1. aus der Beförderung
AHBA 1970 (AHBA1970)
den).
3. Unbeschadet des in Art. 1.2. vorgesehenen Versicherungsschutzes erstreckt sich die
Versicherung nicht auf Schadenersatzverpflichtungen
3.1. wegen Schäden an
3.1.1 [...] letzten Vertragsjahres.
3. Für Schadenersatzverpflichtungen aus der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften gilt
unbeschadet der Bestimmungen gemäß 1. und 2. folgendes:
3.1. Besteht ein Solidarsc [...] Zinsfußes
von jährlich 3 % ermittelt (siehe Rententafel).
6. Die Versicherung umfasst auch die Kosten der über Weisung des Versicherers (siehe
Art. 8.1.3.) geführten Verteidigung in einem