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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2024) (AFBUB2024)
bezeichnete Betrieb.
Artikel 2 - Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet (Schadenfeuer) [...] Aufwendungen oder mittelbare Schäden.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion
führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.
Zu den Punkten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2024)
nach dem Schadenfall
Artikel 1 - Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet (Schadenfeuer) [...] Aufwendungen oder mittelbare Schäden.
Zu den Punkten 1 bis 8 gilt:
Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch entstehende
Schaden versichert.
Zu den Punkten 2 [...] aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
bezeichnete Betrieb.
Artikel 2 - Versicherte Gefahren
Als versicherte Gefahren gelten:
1. Brand; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft
ausbreitet (Schadenfeuer) [...] Isotopen oder ionisierender Strahlung.
Zu den Punkten 3.1. bis 3.8. gilt: Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion
führen, gilt der dadurch entstehende Schaden als Sachschaden.
Zu den Punkten
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2013)
nach dem Schadenfall
Artikel 1 - Versicherte Gefahren und Schäden
1. Versicherte Gefahren
1.1. BRAND; Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus eigener Kraft aus-
breitet (Schadenfeuer) [...] Isotopen oder ionisierende Strahlung.
Zu den Punkten 1 bis 8 gilt:
Wenn solche Schäden zu einem Brand oder zu einer Explosion führen, ist der dadurch entstehende
Schaden versichert.
Zu den Punkten 2 [...] aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. FEUERLÖSCHKOSTEN, das sind Kosten zur Brandbekämpfung, ausgenommen Kosten gemäß
Pkt. 2.3.
2.2.2. BEWEGUNGS- UND SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die
Waldbrand (Fe2100.16)
FEUER - Waldbrand - Fe2100.16
Der Waldbestand ist gegen Brand und zündenden Blitzschlag bis zur Höhe der vereinbarten und
auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert