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Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht der Lehrer, (AH455) Erzieher oder Aufsichtspersonen (AH455)
n vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt für
o sämtliche Lehrer, Erzieher oder Aufsichtspersonen;
o folgende namentlich angeführte Personen:
Hinweis:
Zutreffendes ist
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
Fahrzeugen verursacht werden, die vom Versicherungsnehmer, dem Benutzer
der
versicherten Gebäude oder deren Arbeitnehmern betrieben werden;
- Schäden an Fahrzeugen,
- Schäden an Wegen, Straßen und Brücken, [...] Der Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.1. bis 3.6.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer [...] brechung erbracht worden wäre.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne
erhebliche Aufwendungen wieder ausgleichen lassen, nicht als Betriebsunterbrechung
Allgemeine Sicherheitsvorschriften für industrielle unf gewerbliche Anlagen SI95 (SI95)
Zeitabständen zu
überprüfen.
III. Elektrostatische Aufladung
Für Maschinen und Einrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind ent-
sprechende Erdungs- bzw. andere wirksame [...] CEA, Comite Europeen des Assurances, richten.
Gefahrenklasse 1:
Brennbare Gase
F e s t e S t o f f e, die äußerst leichtentzündbar sind und äußerst rasch abbrennen. Beispiele:
Asphaltlack, Sch [...] 21 Grad Celsius. Beispiele: Benzin, Spiritus, Äther, Aceton.
Gefahrenklasse 2:
F e s t e S t o f f e, die leichtentzündbar sind und rasch abbrennen, Beispiele: Holzwolle,
künstliche Faserstoffe
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung - 2014 (NACHBU2014)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NACHVERSICHERUNGSGARANTIE BEI
DER BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG - 2014 (NACHBU2014)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Versicherte Ereignisse
§ 2 Erhöhung der vereinbarten Beruf
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der klassischen Lebensversicherung - 2009 (NACHKLASS2009)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NACHVERSICHERUNGSGARANTIE BEI
DER KLASSISCHEN LEBENSVERSICHERUNG - 2009 (NACHKLASS2009)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Versicherte Ereignisse
§ 2 Erhöhung der Mindesttodesfall