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Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
gemäß Artikel 3 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und [...] Grad Celsius übernimmt der
Versicherer in einem Notfall die Kosten für Leihheizgeräte bis maximal 3 Tage.
2.3. Ersatzunterkunft
Bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten infolge eines Notfalls übernimmt [...] Dächer
aller Art.
3. Informations-, Organisations- und Versicherungsleistungen rund um den Versicherungsnehmer
und versicherte Personen bei dessen Bedarf an folgenden Leistungen:
3.1. Bank- und Kredi
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
gemäß Artikel 3 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und [...] Grad Celsius übernimmt der
Versicherer in einem Notfall die Kosten für Leihheizgeräte bis maximal 3 Tage.
2.3. Ersatzunterkunft
Bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten infolge eines Notfalls übernimmt [...] Dächer
aller Art.
3. Informations-, Organisations- und Versicherungsleistungen rund um den Versicherungsnehmer
und versicherte Personen bei dessen Bedarf an folgenden Leistungen:
3.1. Bank- und Kredi
Begutachtung nach § 57 a KFG (AH3852.12) (AH3852.12)
- AH3852.12
1. Abweichend von Art 7.3. AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadener-
satzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) wegen Per-
sonen- oder
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
Versicherungsschutz; er gilt nicht für Verlust, Abhandenkommen oder Ver-
wechseln dieser Sachen.
3. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf die Tätigkeit eines vom Versicherungsnehmer organi-
[...] gilt die im Versicherungsvertrag vereinbarte Pauschalversicherungssumme, höchstens jedoch
ATS 20,000.000,- (EUR 1,453.456,68).
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzv
ImGeschäft Versicherung gegen Leitungswasserschäden (IG-LW-03.2) (IG-LW-03.2)
mitversichert. Es wird jedoch je Schadenfall ein Selbstbehalt von 20%, mind. EUR 300,00
in Abzug gebracht.
3. Nur bei Versicherung der Betriebseinrichtung gegen Leitungswasserschäden [...] 1. In der Versicherung gegen Leitungswasserschäden gelten die in der
Besonderen Bedingung 5.3 sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die
Im Geschäft-Versicherung (IG-03.2) dafür angeführten [...] 1. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) sind B