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U850-99 (U850-99)
Arbeitsunfällen erbracht wird.
Die Leistung beträgt daher (die progressive Steigerung laut Art. 7, Pkt. 5 AUVB 1999 ist bereits be-
rücksichtigt):
Invalidität-Leistung Invalidität-Leistung In
U110.2 (U110.2)
Versicherten als Fluggast.
6. Die Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art. 12 AUVB in bezug auf Kinderlähmung und
durch Zeckenbiß übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis sind
U849-99 (U849-99)
ällen erbracht wird.
Die Leistung beträgt daher
(die progressive Steigerung laut Art. 7, Pkt. 5 AUVB 1999 ist bereits berücksichtigt):
Invalidität-Leistung Invalidität-Leistung Inval
Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge ab 50 % Invalidität (U849) (U849)
Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge
ab einem Invaliditätsgrad von 50 %
1. Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, Pkt. 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%
dann wird für den 50% ü
Safe-4-U.-Paketleistungen (S4U-01)
im folgenden kurz ABS
- Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB2008), im folgenden kurz AUVB
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1), im folgenden