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Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2016 (VBBU2016)
ist die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person [...] verlangt, so kann
der Erklärungstext in Schriftzeichen auf beliebige Art übermittelt werden (z.B. Telefax, E-Mail),
sofern die Person des Erklärenden eindeutig daraus hervorgeht.
Gewinnbeteiligung
sind Ihrem [...] Beurteilung der Berufsunfähigkeit heranzuziehen, wenn die für den
Eintritt der Berufsunfähigkeit ursächlichen Gesundheitsstörungen der versicherten Person bereits
bei der Aufgabe der früheren beruflichen
HAK Rudigierstraße zu Besuch bei Oberösterreiche Versicherung
Interesse an einer Führung melden Sie sich gerne bei unserer Personalabteilung! Bild: Die Schüler der HAK Linz mit Prof. Mag. Ernst Obermayr und Dr. Gudula Scheiblberger, Personalreferentin Oberösterreichische
Erg.Bed.für die Landwirtschaft-plus-Versicherung (LP-98) (LP-98)
kostengünstigste Abwicklung, wenn gemäß den gesetzlichen
oder behördlichen Bestimmungen verschiedene Möglichkeiten der Entsorgung zulässig sind.
- Entsorgungskosten, die durch Kontamination [...] Frost, andauernde Nässe oder Trockenheit, Mehltau, Rost, Insekten
oder durch andere Ursachen herbeigeführt worden ist.
- Viehbestände der VERKEHRSWERT
- Waren und Vorräte [...] nen WERTANPASSUNGEN NACH DEM BAUKOSTENINDEX gemäß Punkt 5 durch den Versicherungsnehmer;
e) Anzeige sämtlicher seit Vertragsbeginn durchgeführten Zu- und Umbauten (auch ohne Verän-
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung mit Garantieleistung - 2008 (VBFLVGL2008)
die Oberösterreichische Versicherung AG
Generaldirektion: 4020 Linz, Gruberstraße 32
Firmensitz: Linz - Firmenbuchnummer: FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherter
ist [...] besteht Versicherungsschutz nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen unabhängig davon auf
welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Voller Versicherungsschutz besteht, wenn das Ableben erfolgt
Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Garantie-Versicherung(Haftung aus Sachmängeln) (AMG) (AMG80-95)
Überschläge, Bildung von Lichtbögen u. dgl., soweit sie
nicht auf Ursachen zurückzuführen sind, die gemäß Abs. 1 ersatzpflichtig sind;
e) durch Brand, Blitzschlag, Explosion (soweit diese Gefahren durch [...] Erosion,
Rost, Schlamm, Wasser- oder Kesselstein oder sonstige Ablagerungen, soweit sie nicht auf
Ursachen zurückzuführen sind, die gemäß Abs. 1 ersatzpflichtig sind;
d) durch unmittelbare Wirkungen der [...] Folgeschäden, sowie
sämtliche Entschädigungsforderungen von seiten Dritter, auch dann nicht, wenn die Ursache
auf einen ersatzpflichtigen Sachschaden zurückzuführen ist.
Art. 3 - Versicherungswert, Prämie