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Knochenbruch Seniorenunfall (UN1029.16)
ng in der
vereinbarten und auf der Polizze angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund
eines Unfalles
- einen Knochenbruch,
- eine Knochenfissur (Haarriss) oder
- einen knöchernen Abriss
Beraubung am Versicherungsort E805 (E805)
en erfüllt sind:
1.1. Die Beraubung muß in den Versicherungsräumlichkeiten oder auf dem Grundstück, auf dem sich
diese befinden (Tatort), erfolgen,
1.2. die Anwendung oder Androhung
Neuer Aufsichtsratspräsident für die Oberösterreichische
Präsident Vizekanzler a.D. Reinhold Mitterlehner sowie Bürgermeister a.D. Manfred Kalchmair scheiden aufgrund einer Altersklausel in der Satzung aus dem Aufsichtsrat aus, ebenso Harald Voglsam, Abteilungsleiter
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Knochenbruch (UN1065.19)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder