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Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores (DH1705.15)
HAUSHALT - Markisen, Rollläden, Außenjalousien oder Außenraffstores -
DH1705.15
In Erweiterung des Artikel 1 Punkt 1.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD
zählen im Eigentum des Vers
Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Abhol- und
Zustelldienst - AH3427.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.5.3, 7.10.2 bis
7.10
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1008.15)
UNFALL - OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % - UN1008.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (A
Knochenbruch (UN1021.16)
UNFALL - Knochenbruch - UN1021.16
Beträgt die Versicherungssumme für Dauernde Invalidität zumindest EUR 75.000
(eine Unfallrente wird nicht berücksichtigt), so leisten wir, unabhängig von der Anzahl
Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile auf erstes Risiko – ED3040.19 (ED3040.19)
EINBRUCHDIEBSTAHL – Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder
Wiederbeschaffung entwendeter Gebäude/Baubestandteile auf erstes Risiko –
ED3040.19
1) Allgemein
In Erweiterung des Art. 3 Pkt