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LW-Pachträumlichkeiten A (LW3005.12)
iten sind in der Versicherungssumme für Betriebseinrichtungen gemäß
Art. 1.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung LW3015,
Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St131)
Versicherte Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB
gelten Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die B
Modell Superschutz Basis 500 (UN1040.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 - UN1040.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel 7 festgestellte Invaliditätsgrad
Modell Superschutz 500 für Freizeitunfälle (UN1035.16)
Freizeitunfälle - UN1035.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Artikel 7
- mindestens 25%
Unfallrente lebenslang (U936.1)
35%, wird unabhängig vom Lebensalter des
Versicherten zusätzlich eine Unfallrente bezahlt:
Wird aufgrund eines Unfalles eine Dauerinvalidität von
- mindestens 35% und weniger als 50% festgestellt, werden