Suche
7 effektive Tipps für einfaches Sparen im Alltag
Haushaltsbuch anlegen Eigentlich schon lange kein Geheimtipp mehr: Um einen perfekten Überblick über seine getätigten Ausgaben zu bekommen, sollte man sich unbedingt ein Haushaltsbuch besorgen/anlegen
ImGeschäft-Feuerversicherung (IG-F-03.3) (IG-F-03.3)
Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die [...] en Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebs-
feuerwehren für deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils
gültiger Feuerwehrt [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften
wider Wissen und Willen des Versi
IM GESCHÄFT-FEUERVERSICHERUNG (IG-F-03.2) (IG-F-03.2)
Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die [...] en Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebs-
feuerwehren für deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils
gültiger Feuerwehrt [...] und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften
wider Wissen und Willen des Versi
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
Bedingungen gleichgestellt:
der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versiche-
rungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat [...] Vorschriften des Beförderungsunternehmens
i) Schäden, verursacht durch gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
j) Schäden, verursacht durch Beförderung in offenen Landtransportmitteln bzw. [...] Bleibt die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bestehen, so gebührt ihm, wenn mit dem beson-
deren Umstand eine höhere Gefahr verbunden ist, eine dieser höheren Gefahr entsprechende höhere Prä-
mie
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
Bedingungen gleichgestellt:
der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versiche-
rungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat [...] Vorschriften des Beförderungsunternehmens
i) Schäden, verursacht durch gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
j) Schäden, verursacht durch Beförderung in offenen Landtransportmitteln bzw. [...] Bleibt die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung bestehen, so gebührt ihm, wenn mit dem beson-
deren Umstand eine höhere Gefahr verbunden ist, eine dieser höheren Gefahr entsprechende höhere Prä-
mie