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Besondere Bedingungen für die Maschinen-Gewerbe-Pauschal-Versicherung (MGP02) (MGP02)
zugelassen sind oder nicht.
3. In Abänderung des Art. 4 (2) AMB wird vereinbart:
Die Grundlage der Prämienberechnung bildet der Neuwert der gesamten technischen und
kaufmännischen Betrie
DH-Ausschnittsdeckung AV Landwirtschaft (DHAL-09)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F836) (F836)
fahrendem Zustand innerhalb Europas im geographischen Sinn versichert. Handelsware gilt am
Versicherungsgrundstück und am Transportmittel bei Auslieferung an den Kunden versichert.
Für Fahrzeuge und A
U905 (U905)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U905
Familienunfall - Grundschutz Plus
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2001 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
U910 (U910)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U910
Familienunfall - Grundschutz
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2001 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Lebe