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Vertragsinhalt d.Sturmschadenversicherung im Komfortschutz (LPKSt-96) (LPKSt-96)
nur dann, wenn dies
besonders vereinbart ist.
5. Begrenzung der Entschädigung
Die Oberösterreichische Versicherung-AG verzichtet in einem Schadenfall auf die Geltendmachung der
in Art. 8 der
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (IG-GaN-06.1)
jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe dieser Bedingung versicherten Sachen bei der
Oberösterreichischen Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter [...] Versicherungsfall mehrere/eine Vielzahl
von versicherten Sachen betroffen, für die bei der Oberösterreichischen
Versicherung AG Versicherungsschutz nach Maßgabe von Artikel 1 besteht und
überschreiten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06.1)
jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe dieser Bedingung versicherten Sachen bei der
Oberösterreichischen Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter [...] Versicherungsfall mehrere/eine Vielzahl
von versicherten Sachen betroffen, für die bei der Oberösterreichischen
Versicherung AG Versicherungsschutz nach Maßgabe von Artikel 1 besteht und
überschreiten
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude, Betriebseinrichtungen, Waren/Vorräte (IG-GIaN-06)
jedem Fall, dass
für/über die nach Maßgabe dieser Bedingung versicherten Sachen bei der
Oberösterreichischen Versicherung AG eine Feuer- und
Sturmschadenversicherung abgeschlossen wird/ein aufrechter [...] Versicherungsfall mehrere/eine Vielzahl
von versicherten Sachen betroffen, für die bei der Oberösterreichischen
Versicherung AG Versicherungsschutz nach Maßgabe von Artikel 1 besteht und
überschreiten
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-02.1)
Bedingung
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHK-02.1
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-KOMFORTSCHUTZ
Der ZuHaus-Komfortschutz ist eine Bün [...] Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über die Un-
terversicherung verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem Schadenfall BEI VORLIE-
GEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN