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Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9 (KA9)
verbundenen Transporte.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt
a) während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Transportver
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-96) (LPKF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,
BERGUNGS- UND BESEITIGUNGS-KLAUSEL 2002 (BBTRP01)
entstanden
sind.
Der Versicherer leistet auch Ersatz, wenn die zuständige Behörde aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen nach der Beschädigung oder Zerstörung versicherter
Güter deren
Radioaktive Isotope (IG12-A-RI)
Entsorgungskosten (AFB, Artikel 3, Punkt 2.2.4.) gemäß Bed. IG2012NK, 1.2.1.
sofern diese Kosten aufgrund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch
radioaktive Isotope anfallen.
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Euro-Teilkasko für Gebrauchtwagen (KA115) (KA115)
Personen.
2. Selbstbehalt
Selbstbehalt pro Schadenfall: 5 %, mind. S 3.000,--
3. Vertragsgrundlagen
Soweit in dieser Besonderen Bedingung nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen