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VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] rsatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen
eines reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2010) (VHVA2010)
Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer
aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines
reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts, insbesondere im Zusammenhang
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen KA9-03 (KA9-03)
verbundenen Transporte.
§ 2 Versicherungsgrundlage und Umfang der Versicherung
Die Versicherung gilt
a) während des Transportes unter Zugrundelegung der Allgemeinen Transportver
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.3 (IG-03.3)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wass [...] auch Mehrkosten
ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope gemäß Punkt 2.1.3.1. aufgrund
behördlicher Anordnung anfallen.
1.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die Wiederherstellung vertraglich
Zusatzklausel für die Variante Komfortschutz (LPK-96) (LPK-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten, [...] Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der landwirtschaftlichen Gebäude bzw. auf dem Grundstück des
Versicherungsnehmers FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,