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DaHeim-Komfortschutz (DHK-06)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingunge
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
festgestellten Grad der Invalidität.
2.3 Unter Ausschluß des
Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung (IUB93) (IUB93)
Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
festgestellten Grad der Invalidität.
2.3 Unter Ausschluß des
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.15)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird ergänzend
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-03.2) (IG-ED-03.2)
Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die