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Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH343) angestellten Ärzte (AH343)
EHVB findet keine Anwendung.
2. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 1. gelten für
o sämtliche angestellten Ärzte;
o folgende namentlich angeführten Ärzte:
Hinweis:
Pkt. 2.: Zutreffendes ist
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung - 2014.1 (NACHBU2014.1)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NACHVERSICHERUNGSGARANTIE BEI
DER BERUFSUNFÄHIGKEITS-VERSICHERUNG - 2014.1 (NACHBU2014.1)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Versicherte Ereignisse
§ 2 Erhöhung der vereinbarten B
Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherungvon Wassersportfahrzeugen (AWK2013)
dergleichen
e) Lack-, Kratz- und Schrammschäden
f) durch behördliche oder gerichtliche Verfügung oder deren Vollstreckung
g) verursacht durch Bearbeitung
h) verursacht durch Abhandenkommen, Verlieren, Üb [...] darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2019 (VBLLAB2019)
FN 36941a, LG Linz
Homepage im Internet: www.keinesorgen.at
Versicherte Person
ist die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der [...] Gesundheit einer Vielzahl von Personen in soc.
ungewöhnlichem Ausmaß gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr oder
Bekämpfung der Einsatz des Katastrophenschutzes nötig ist.
durch die vorsätzliche Ausführung
