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ImGeschäft Versicherung gegen Leitungswasserschäden (IG-LW-03.2) (IG-LW-03.2)
mitversichert. Es wird jedoch je Schadenfall ein Selbstbehalt von 20%, mind. EUR 300,00
in Abzug gebracht.
3. Nur bei Versicherung der Betriebseinrichtung gegen Leitungswasserschäden [...] 1. In der Versicherung gegen Leitungswasserschäden gelten die in der
Besonderen Bedingung 5.3 sowie in den Ergänzenden Bedingungen für die
Im Geschäft-Versicherung (IG-03.2) dafür angeführten [...] 1. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen
Leitungswasserschäden (AWB) sind B
Schutzengel Wohnen (KS1201.20)
gemäß Artikel 3 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und [...] Grad Celsius übernimmt der
Versicherer in einem Notfall die Kosten für Leihheizgeräte bis maximal 3 Tage.
2.3. Ersatzunterkunft
Bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten infolge eines Notfalls übernimmt [...] Dächer
aller Art.
3. Informations-, Organisations- und Versicherungsleistungen rund um den Versicherungsnehmer
und versicherte Personen bei dessen Bedarf an folgenden Leistungen:
3.1. Bank- und Kredi
Raiffeisen Plus Leistungen Wohnen (RP1401.20)
gemäß Artikel 3 Pkt. 2.
2. Alle versicherten Personen sind jeweils für sich für die Erfüllung sämtlicher Obliegenheiten, der
Schadenminderungs- und Rettungspflicht verantwortlich.
3. Die Ausübung und [...] Grad Celsius übernimmt der
Versicherer in einem Notfall die Kosten für Leihheizgeräte bis maximal 3 Tage.
2.3. Ersatzunterkunft
Bei Unbewohnbarkeit der versicherten Räumlichkeiten infolge eines Notfalls übernimmt [...] Dächer
aller Art.
3. Informations-, Organisations- und Versicherungsleistungen rund um den Versicherungsnehmer
und versicherte Personen bei dessen Bedarf an folgenden Leistungen:
3.1. Bank- und Kredi
Be- und Entladung fremder Fahrzeuge (AH411) (AH411)
getroffen.
3. Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme 10 % davon.
4. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 20 % des Schadens
Modell Superschutz 500 (U931)
I
I 2 I 2 I 2 I
I 10 I 10 I 10 I
I 20 I 20 I 20 I
I 24 I 24 I 24 I
I I I I
I> [...] mindestens 50% und weniger als 75%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende
Versicherungsleistung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 75%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungsleistung [...] Zeckenbiss
übertragenen Frühsommer-Meningoencephalitis im Sinne der Bestimmungen des Art. 6, Pkt. 3 und des Art.
12 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB), wobei zur Bemessung