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Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge ab 20 % Invalidität (U848) (U848)
Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge
ab einem Invaliditätsgrad von 20 %
1. Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, Pkt. 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%
dann wird für den 50% ü
Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge (U847) (U847)
BESONDERE BEDINGUNG U847
Dauernde Unfallinvalidität mit Aktivvorsorge
1. Beträgt der gemäß AUVB 1999 Artikel 7, 1 bis 4 festgestellte Invaliditätsgrad mehr als 50%, dann
wird für den 50% übersteigenden
AUVB95E (AUVB95E)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG
AUVB 1995E
ABSCHNITT A: VERSICHERUNGSSCHUTZ
Artikel 1: Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz,
Besondere Bedingung für die Kollektiv-Unfallversicherung 2018 (UKOL2018)
(UKOL2018)
Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB)
finden insoweit Anwendung, als in dieser nachstehenden Besonderen Bedingungen keine
Sonderregelung [...] dasselbe
Flugzeug, so gilt für das Fluggastrisiko (Art. 17, Pkt 1.2 der diesem Vertrag zugrunde liegenden
AUVB) ein Betrag von EURO 2,2 Mio. als Höchstgrenze der Versicherungsleistungen für diesen
Leistungsfall [...] eiheit gemäß den Voraussetzungen und Begrenzungen des § 6 Abs. 1 und Abs. 1a
VersVG (siehe Anhang AUVB) bewirkt.
Leistungsfreiheit tritt nur soweit ein, als die Verletzung auf Verschulden beruht.
4.
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2001) (AUVB2001)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE UNFALLVERSICHERUNG
AUVB 2001
ABSCHNITT A: VERSICHERUNGSSCHUTZ
Artikel 1: Gegenstand der Versicherung
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn