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Produktinformationsblatt Basisrisikovorsorge ExistenzKasko (PIBLV24703.2018)
Bei Kündigung des Grundvertrages endet auch diese Zusatzversicherung.
Die Zusatzversicherung kann auch einzeln gekündigt werden.
Die Zusatzversicherung kann aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall [...] Person.
Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihren
Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 %
ununterbrochen und für mehr als 6 Monate nicht ausüben
kann und während dieses [...] rsicherung endet zusätzlich mit Umstieg auf eine Unfallversicherung
oder bei Auflösung des Grundvertrages.
Sie können den Versicherungsvertrag beginnend mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres
Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeitsversicherung 2019 (PIBLV24701.2019)
rung an:
Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihren
Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 %
ununterbrochen und für mehr als 6 Monate nicht ausüben
kann und während dieses
Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeitsversicherung (PIBLV24701.2018)
Person.
Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihren
Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 %
ununterbrochen und für mehr als 6 Monate nicht ausüben
kann und während dieses
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
Versicherung liegt vor, wenn die
versicherte Person vor Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters aufgrund von Krankheit oder Unfall,
die ärztlich nachzuweisen sind, dauerhaft und vollständig außerstande [...] der jeweils geltenden Fassung des
Strahlenschutzgesetzes, außer jene, die durch Heilbehandlungen aufgrund eines Versicherungsfalles
veranlasst waren, verursacht werden;
d) durch widerrechtliche Handlungen [...] Krankheit oder Kräfteverfall, vorsätzliche Selbstverletzung,
missbräuchlichen Drogenkonsum oder aufgrund versuchten Selbstmords,
g) direkt oder indirekt durch AIDS oder eine HIV-Infektion.
(3) Ohne
Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
ist oder aufgrund einer schweren Krankheit geborgen werden muss. Versicherungsschutz
besteht auch, wenn der Versicherte durch einen Unfall oder infolge von Berg- oder Wassernot oder
aufgrund einer schweren [...] welchen Gründen die
Erhebungen noch nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht unsere Leistungspflicht fest, lässt sich aber aus Gründen, die Sie [...]
VERTRAGSGRUNDLAGEN - BESONDERE BEDINGUNGEN DER RÜCKHOL- UND
BERGEKOSTENVERSICHERUNG FÜR BUSREISEN DES OÖ SENIORENBUNDES -
SBBR2015
Inhaltsverzeichnis
Art. 1: Gegenstand der Versicherung
Art. 2: