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DaHeim-Komfortschutz (DHK-09.1)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Komfortschutz (DHK-09)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
ZuHaus-Standardschutz (ZH-08)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZH-08
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHAUS-STANDARDSCHUTZ
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2006) (KSSA2006)
dem Versicherungsnehmer in häuslicher
Gemeinschaft lebende Ehegatte bzw. Lebensgefährte als auch deren minderjährige Kinder (auch
Enkel-, Adoptiv-, Pflege oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] bau
- Berufsumschulung
- Psychologische Beratung
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die Freiheit
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.2)
der AWB fallen Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Ein-
richtungen und Armaturen, soweit deren Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohr-
gebrechens im Sinne des Art. 1 der AWB