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Im Geschäft - Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung (IG-FBUZ-03)
n in der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Zusatzversicherung (EV03) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radio-
aktive Ve
MGP95 (MGP95)
solchen anzusehen sind.
4. In Abänderung des Art. 3 (2) AMB wird vereinbart:
Die Grundlage der Prämienberechnung bildet der Neuwert der gesamten technischen und
kaufmännischen
AmHof-Komfortschutz Sturmversicherung (AHoKSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
Vertragsinhalt d.Sturmschadenversicherung im Komfortschutz (LPKSt-98) (LPKSt-98)
Glasabdeckung dieser Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der Gebäude bzw. auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers
FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
Nebenkosten, gefährlicher Abfall und Problemstoffe (HH37.1) (HH37.1)
Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z. B. Erdreich, Wasser inkl.
Grundwasser und Luft werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit versicherten Sachen ver-
mischt