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Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB2001) (AKHB2001)
Die gegenständlichen Versicherungsbedingungen wurden mit Vorstandsbeschluß der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG vom 25.09.1996 festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsi [...] chtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG am 25.09.1996
mitgeteilt und werden von der OBERÖSTERREICHISCHEN ab 01.01.1997 allgemein verwen-
det.
Ihnen liegen die Musterbedingungen [...] sel gemäß Artikel 12 konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-
System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
Rententafel
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-97) (AKHB95-97)
Die gegenständlichen Versicherungsbedingungen wurden mit Vorstandsbeschluß der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG vom 25.09.1996 festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsi [...] chtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG am 25.09.1996
mitgeteilt und werden von der OBERÖSTERREICHISCHEN ab 01.01.1997 allgemein verwen-
det.
Ihnen liegen die Musterbedingungen [...] sel gemäß Artikel 12 konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-
System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
Rententafel
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
Die gegenständlichen Versicherungsbedingungen wurden mit Vorstandsbeschluß der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG vom 27.03.1995 festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufs [...] ichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG am 28.09.1995
mitgeteilt und werden von der OBERÖSTERREICHISCHEN ab 01.01.1996 allgemein verwen-
det.
Ihnen liegen die Musterbedingungen [...] sel gemäß Artikel 12 konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-
System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
Vollkaskoversicherung für Elektrofahrräder (E-Bikes) (KA1004.13)
5.3. Die Obliegenheiten gemäß Artikel 7 der AKKB bleiben von dieser Regelung unberührt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 05.06.2018 - Seite 1 / 1
https://vds.de/de/verzeichnisse/pmst-sonst/?co
Vertragsinhalt der Sturmschadenversicherung im Superschutz (LPSSt-96) (LPSSt-96)
Weiden und dgl. besteht
kein Versicherungsschutz.
6. Begrenzung der Entschädigung
Die Oberösterreichische Versicherung-AG verzichtet in einem Schadenfall auf die Geltendmachung der
in Art. 8 der