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Computerversicherung/Elektronik Pauschal - ergänzende Klauseln (CS3005.15)
Wertmarken, Waren) in versicherten Anlagen und Geräten ist
nicht Gegenstand der Versicherung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/2) (AKHB2007/2)
eschluss der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG mitgeteilt und werden von der
OBERÖSTERREICHISCHEN ab 1.7.2007 allgemein [...] Artikel 12 im Sinne von § 14 b KHVG
konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
ergänzt wurde.
Anlage
Staaten, die das Übereinkommen zwischen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/1) (AKHB2007/1)
eschluss der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG mitgeteilt und werden von der
OBERÖSTERREICHISCHEN ab 1.7.2007 allgemein [...] Artikel 12 im Sinne von § 14 b KHVG
konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
ergänzt wurde.
Anlage
Staaten, die das Übereinkommen zwischen
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
eschluss der OBERÖSTERREICHISCHEN
Versicherung AG festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG mitgeteilt und werden von der
OBERÖSTERREICHISCHEN ab 1.3.2007 allgemein [...] der Fassung BGBl. I Nr. 115/2004 konkretisiert und Artikel 15 um das
Bonus/Malus-System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
Anlage
Staaten, die das Übereinkommen
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-06)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER
OBERÖSTERREICHISCHEN ZHK-06
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-KOMFORTSCHUTZ
Der ZuHaus-Komfortschutz ist [...] Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über die Un-
terversicherung verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem Schadenfall BEI VORLIE-
GEN ALLER NACHSTEHENDEN VORAUSSETZUNGEN