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Familienunfallversicherung 100/100/50 (UN1003.15)
Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
Familienunfallversicherung 100/50/50 (UN1004.15)
Polizze angeführten Versicherungssummen mitversichert.
Gemäß Artikel 8, Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB werden im Todesfall für die
versicherten Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
Indirekte Blitzschäden - Var. 4 (Fe3004.12)
d) Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des
Versicherungsgrundstückes befindliche, unbewegliche bzw. verbaute elektrische Anlagen
z.B. - haustechnische Anlagen
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-09.1)
erung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine
DH-Ausschnittsdeckung AV Superschutz (DHAS-03.1)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine