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Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle (UN1045.16)
UNFALL - Modell Superschutz Basis 500 für Freizeitunfälle - UN1045.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt
Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstnehmer-Vollkasko - KA1803.13
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern, mit denen aufgrund dienstlicher
Anordnung Dienstfahrten durchgeführt werden
Mitversicherung des Transportrisikos (CS11.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS11.1
Mitversicherung des Transportrisikos
In Abweichung von Art. 2, Art. 3 und Art. 5 der A
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen (F202.1) (F202.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F202.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
inkl. Außenanlagen
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäde
Bargeld (ImG005.12)
GEWERBE - Bargeld, Wertpapiere - ImG005.12
Bis zu der auf der Polizze unter dem Titel "Bargeld" ausgewiesenen Versicherungssumme sind in
der auf der Polizze näher deklarierten Verwahrungsform (freil