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Regelungen zur Dienstnehmer-Vollkasko-Versicherung (KA1803.13)
FAHRZEUG-KASKO - Dienstnehmer-Vollkasko - KA1803.13
1.00 Versichert sind jene Pkw's oder Kombis von Dienstnehmern, mit denen aufgrund dienstlicher
Anordnung Dienstfahrten durchgeführt werden
Mitversicherung des Transportrisikos (CS11.1)
Elektronische Anlagen und Geräte BESONDERE
BEDINGUNG CS11.1
Mitversicherung des Transportrisikos
In Abweichung von Art. 2, Art. 3 und Art. 5 der A
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz inkl. Aussenanlagen (F202.1) (F202.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F202.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
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In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäde
Bargeld (ImG005.12)
GEWERBE - Bargeld, Wertpapiere - ImG005.12
Bis zu der auf der Polizze unter dem Titel "Bargeld" ausgewiesenen Versicherungssumme sind in
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Familienunfall - Variante A (U843.4)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG U843.4
Familienunfall - Variante A
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 2003 für den Hauptversicherten, seinen Ehepartner bzw.
Leben