Suche
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-97) (AKHB95-97)
Die gegenständlichen Versicherungsbedingungen wurden mit Vorstandsbeschluß der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG vom 25.09.1996 festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufsi [...] chtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG am 25.09.1996
mitgeteilt und werden von der OBERÖSTERREICHISCHEN ab 01.01.1997 allgemein verwen-
det.
Ihnen liegen die Musterbedingungen [...] sel gemäß Artikel 12 konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-
System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
Rententafel
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
Die gegenständlichen Versicherungsbedingungen wurden mit Vorstandsbeschluß der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG vom 27.03.1995 festgesetzt.
Sie wurden der Versicherungsaufs [...] ichtsbehörde gemäß § 18 Abs. 1 KHVG am 28.09.1995
mitgeteilt und werden von der OBERÖSTERREICHISCHEN ab 01.01.1996 allgemein verwen-
det.
Ihnen liegen die Musterbedingungen [...] sel gemäß Artikel 12 konkretisiert und Artikel 15 um das Bonus/Malus-
System der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG ergänzt wurde.
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.15)
t, Jausenstation,
Beherbergungsbetrieb, Sägewerk, Mühle, etc.) sind nicht mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-09.1)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER OBERÖSTERREICHISCHEN ZHK-09.1
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-KOMFORTSCHUTZ
Der ZuHaus-Komfortschutz ist eine Bündelversicherung von mindestens [...] Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über die Un-
terversicherung verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem Schadenfall an den
versicherten Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NA
ZuHaus-Komfortschutz (ZHK-09)
ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER
OBERÖSTERREICHISCHEN ZHK-09
VERSICHERUNG-AG FÜR DEN ZuHaus-KOMFORTSCHUTZ
Der ZuHaus-Komfortschutz ist eine Bündelversicherung [...] Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über die Un-
terversicherung verzichtet die Oberösterreichische Versicherung-AG in einem Schadenfall an den
versicherten Gebäuden BEI VORLIEGEN ALLER NA