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Zus.bed. f. d. Leitungswasservers. von ind., gew. u. sonst. Betrieben (ZBW-IG03)
Fundament - gleichgültig, ob es beschädigt oder zerstört ist oder nicht -
sich aus technischen Gründen ganz oder teilweise unverwendbar für die Wiederherstellung oder
Erneuerung der Maschine erweist [...] beteiligten Versicherer in Empfang
zu nehmen.
2.3. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird folgendes
vereinbart:
2.3.1. Der V
Im Geschäft-Total-Betrietriebsunterbrechungs-Versicherung IG-03.1 (IG-03.1)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wass [...] auch Mehrkosten ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive
Isotope gemäß Punkt 2.1.3.1. aufgrund behördlicher Anordnung anfallen.
(gilt für F, ST, LW)
2.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die
IM GESCHÄFT BESONDERE BEDINGUNG IG-03.2 (IG-03.2)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der Fassung
BGBl. 155/94, oder des Wass [...] auch Mehrkosten ersetzt, die wegen eines Schadens durch radioaktive
Isotope gemäß Punkt 2.1.3.1. aufgrund behördlicher Anordnung anfallen.
(gilt für F, ST, LW)
2.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die
Im Geschäft (IG-03) (IG-03)
Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktive Isotope) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG), BGBl. 325/90 in der
Fassung BGBl. 155/94, oder des [...] auch Mehrkosten ersetzt, die wegen eines Schadens durch
radioaktive Isotope gemäß Punkt 2.1.3.1. aufgrund behördlicher Anordnung anfallen.
(gilt für F, ST, LW)
2.1.4. ADAPTIERUNGEN
Soweit die
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Superschutz (LPSF-96) (LPSF-96)
Polizze
bezeichneten Gebäude;
b) der Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörigen Grundstücke und die dahinführenden Wege;
c) die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen [...] und Hochspannungsleitungen,
mindestens 5 0 M e t e r von anderen Gebäuden, von Waldgrundstücken und Bahngleisen,
mindestens 3 0 0 M e t e r von Betrieben und Lagerstätten,