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Wirtschaftstreuhänder (VH012) (VH012)
Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Personen, geschäftsunfähigen oder beschränkt geschäftsfähigen Personen
werden deren gesetzliche Vertreter und deren Angehörige (Pkt. 3.2) dem
Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen (Pkt. [...] Auswirkung der ehelichen gleichgestellt);
3.3. Gesellschaftern des Versicherungsnehmers und deren Angehörigen (Pkt. 3.2);
3.4. Personen- und Erwerbsgesellschaften, an denen der Versicherungsnehmer
STURM - Außergewöhnliche Naturereignisse Inhalt (St3005.24)
versicherten Sachen einwirkende,
außergewöhnliche Naturereignisse, welche nicht regelmäßig vorkommen, deren
Wiederkehrwahrscheinlichkeit nicht zu bestimmen ist und die durch äußerst zumutbare Sorgfalt
weder [...] Für die Feststellung der
Bebenintensität sind die Aufzeichnungen der GeoSphere Austria (GSA) oder deren
Rechtsnachfolger maßgebend.
3.7 Einschlag von Meteoriten und Asteroiden
Ein Meteoriten- oder Ast
Zusatzbed. f.d. Feuer-BU-Vers. von ind., gewerb. sonst. Betrieben (BU3003.12)
en
Zeitabständen zu überprüfen.
3.3. Elektrostatische Aufladung
Für Betriebseinrichtungen, bei deren Betrieb statische Elektrizität entstehen kann, sind
entsprechende Erdungen oder andere wirksame Maßnahmen [...] - Stoffe und Waren, die in Berührung mit Wasser brennbare Gase entwickeln
- Brennbare Stoffe, bei deren Erhitzung große Mengen brennbarer und giftiger Gase frei werden
Gefahrenklasse 3
- Leichtbrennbare
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.24)
befindet.
4.19.2. in den Punkten 4.1. bis 4.9. und 4.11. bis 4.18. darüber hinaus auch deren
kinder sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Enkelkinder) des Versicherungsnehmers
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
(Hauptversicherung) eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden und
teilt deren rechtliches Schicksal. Wird die Hauptversicherung gekündigt, prämienfrei gestellt oder aus
sonstigen