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IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-TBU-03.1) (IG-TBU-03.1)
Versicherungen gegen Leitungs-
wasserschäden - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (Art. 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sturmschadenversicherung - AStB)
-
Produktinformationsblatt Betriebshaftpflichtversicherung (PIBBH.2018)
seiner Folgen ist mitzuwirken.
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb der EU inkl. Schweiz und Liechtenstein.
Der Geltungsbereich kann vertraglich erweitert werden.
Die Oberösterreichische Versicherung
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG (IG-TBU-03.2)
Versicherungen gegen Leitungs-
wasserschäden - AWB)
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch (Art. 1 der Allgemeinen
Bedingungen für die Sturmschadenversicherung - AStB)
-
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2011)
Versicherungs-
vertrag vereinbart sind.
Die in den Besonderen Bestimmungen beschriebenen Rechtsschutz-Bausteine (Risken) werden in Form von
Rechtsschutz-Kombinationen für Fahrzeughalter, für Arbeitnehmer [...] wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in
den Staaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erfolgt und dafür
die Zuständigkeit eines staatlichen Gerichtes oder einer [...] , wenn dies besonders vereinbart ist.
Zur Vermeidung von Überschneidungen mit anderen Rechtsschutz-Bausteinen umfaßt der Versicherungs-
schutz nicht die Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen
AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16.1)
unentgeltlichen Kutschenfahrten
13. in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und Liechtenstein
13.1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 3 Punkt 1. AHVB auch auf
[...] Versicherungsfälle, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schweiz und
Liechtenstein, eingetreten sind., Es gilt Art 13. AHVB.
13.2. Der Versicherungsschutz gemäß Pkt. 13. bezieht