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Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.18)
ELEKTROGERÄTE - Versicherte Sachen Haushalt - CS1101.18
In Abänderung des Artikel 2 Punkt 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB) gelten als
Grundstückseinfriedungen (St1120.14)
STURM - Grundstückseinfriedungen - St1120.14
Schäden an baulichen Einfriedungen und/oder lebenden Gartenzäunen unmittelbar an der
Grundstückgrenze
- verursacht durch ein versichertes Schadenereigni
Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.12
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die
Grobe Fahrlässigkeit Eigenheim (ZH1002.14)
ZUHAUS - Grobe Fahrlässigkeit - ZH1002.14
Abweichend von Artikel 10 Abs. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Sachversicherung (ABS) und § 61 VersVG verzichtet der Ve
Modell Komfortschutz Basis 500 (UN1042.16)
UNFALL - Modell Komfortschutz Basis 500 - UN1042.16
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
wie folgt ergänzt:
Übersteigt der gemäß Artikel