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Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS95) (ABS95)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS1994) (ABS1994)
der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer Kenntnis davon, daß eine
DaHeim-Superschutz (DHS-08)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-08
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen
DaHeim-Superschutz (DHS-06)
DaHeim - SUPERSCHUTZ DHS-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingung
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS2006.1)
Leistungen aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag durch die versicherte Person selbst
oder über deren Auftrag durch die Notfallzentrale im Namen und auf Rechnung der versicherten
Person. In all diesen [...] Dritten mit Zahlung auf den Versicherer über.
Artikel 6: Obliegenheiten
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die Freiheit [...] eit weniger als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch bei Ablauf.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört
(Verbraucherverträge), wird der Versicherer