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DaHeim-Komfortschutz (DHK-97)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-97
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine B
IM GESCHÄFT-STURMSCHADENVERSICHERUNG (IG-St-03.2) (IG-St-03.2)
Montagearbeiten auf dem Versicherungs-
grundstück von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider
besseres Wissen und Willen des Versicherungsnehmers die
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2006) (KSSAP2006)
in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehegatte, Lebensgefährte bzw. eingetragene Partner als auch deren minderjährige Kinder (auch
Enkel-, Adoptiv-, Pflege oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] h zu behandeln.
Geltungsbereich: Österreich
Artikel 8: Obliegenheiten
Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles gemäß § 6 des
Versicherungsvertragsgesetzes die
DaHeim-Komfortschutz (DHK-98)
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-98
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-
BEDINGUNGEN ZU GRUNDE:
- Allgemeine B
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
jener Staaten, für die eine Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
ausgestellt oder auf deren Vorlage durch das Übereinkommen zwischen den nationalen
Versicherungsbüros der Mitgliedsstaaten [...] Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?
(Obliegenheiten)
1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung im Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des
Versicherers von der Verpflichtung [...] Gefahr oder der Verhütung einer
Erhöhung der Gefahr dem Versicherer gegenüber zu erfüllen sind und deren Verletzung im
Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung